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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1.Teilnahmevoraussetzung
Grundsätzlich kann jede Frau, die den genannten
Anforderungen in der Veranstaltungsbeschreibung gewachsen
ist, teilnehmen.
Die Kursleiterinnen sind berechtigt, Personen, die
offensichtlich den Anforderungen nicht entsprechen, ganz
oder teilweise vom Programm auszuschließen.
2. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung wird der Abschluss des Vertrages
angeboten. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich,
telefonisch oder per email erfolgen.
Nach der Anzahlung von mind. 15% des Kurspreises, bzw. dem
Mindestbetrag von 50 € erfolgt eine Bestätigung,
mit welcher der Vertrag zustande kommt. Der Restbetrag wird
30 Tage vor Eventbeginn fällig.
3. Leistungen
Der Umfang
der Leistungen
ergibt sich
aus den Beschreibungen
des aktuellen
Prospektes.
Änderungen
oder ergänzende
Leistungen
bedürfen
der schriftlichen
Bestätigung
4. Haftung der Event-Anbieterin
bella ventura haftet im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mit der Haftpflichtversicherung
für Personen, Sach- und Vermögensschäden,
die auf das grobe Verschulden von Mitarbeiterinnen
zurückzuführen sind.
Die Teilnahme erfolgt, von gesetzlichen
Haftpflichtschäden abgesehen, auf eigene Gefahr.
Insbesondere bei fortgeschrittenen TeilnehmerInnen gilt der
Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit.
5. Rücktritt der KundIn
Rücktritt ist jederzeit möglich. Er muss
schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Tag, an dem
der Rücktritt bei bella
ventura eingeht.
Für getroffene Aufwendungen und Vorkehrungen kann eine
Pauschale von bis zu 50 € in Rechnung gestellt
werden.
Ansonsten entfallen Stornogebühren wie folgt:
Rücktritt bis zum 30. Tag vor Eventbeginn: 15%
Vom 29. Bis 22 Tage vor Eventbeginn: 30%
Vom 21. Bis 15. Tag vor Eventbeginn: 50%
Vom 14. Bis 6. Tag vor Eventbeginn: 80%
Ab dem 6. Tag und bei Nichterscheinen: 100%
bella ventura empfiehlt in jedem
Fall eine Reiserücktrittversicherung
6. Rücktritt durch bella
ventura
6.1. Ohne
Einhaltung
einer Frist,
wenn die TeilnehmerIn
die Durchführung
der Veranstaltung
auch nach
Abmahnung
der Veranstalterin
nachhaltig
stört
oder sich
in solchem
Maße
vertragswidrig
verhält,
dass eine
Aufhebung
des Vertrages
gerechtfertigt
ist. Bei dieser
Art der Kündigung
bleibt der
Anspruch auf
den Reisepreis
erhalten.
bella
ventura
muss jedoch
den Wert der
ersparten
Aufwendungen
der Kundin
zurückerstatten.
6.2. bis 2 Wochen vor Eventbeginn, wenn die
MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht ist. Der
Reisepreis wird voll erstattet.
Unter einer Neukalkulation des Veranstaltungspreises ist
die Durchführung des Events nach Absprache dennoch
möglich.
Bei Umbuchung auf einen anderen Kurs gewährt bella ventura in diesem Fall einen
Preisnachlaß von 10%.
7. Es bleibt bella ventura
vorbehalten aus Sicherheitsgründen,
witterungsbedingter oder anderer nicht vorhersehbarer
Umstände das Veranstaltungsgebiet zu wechseln.
8. Die Veranstalterin bella
ventura, Outdoor- und Erlebnisevents
ist unter der Leitung von Kirsten Wolf
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